\ COMPLIANCE-RICHTLINIE ZUR BEKÄMPFUNG STRAFBARER HANDLUNGEN

ONA ELECTROEROSION und die Unternehmensorganisation, aus der es sich zusammensetzt, und insbesondere das Verwaltungsorgan und die Geschäftsleitung, sind voll und ganz der Förderung einer wahren ethischen Unternehmenskultur verpflichtet und bekräftigen ihr Engagement und die Forderung an alle Mitarbeiter der Organisation, sowohl die geltenden Gesetze im weitesten Sinne und spezifisch auf strafrechtlicher Ebene zu erfüllen und zu respektieren, als auch die Bestimmungen im Compliance-Programm des Unternehmens einzuhalten und dies auch auf alle Personen, die an der Geschäftstätigkeit der Gruppe beteiligt sind, auszudehnen und von ihnen einforderbar zu machen, mit dem Ziel, jede Art von strafbarer Handlung zu verhindern.

Mit dieser Compliance-Richtlinie zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen und Korruption, in Übereinstimmung mit den betriebsinternen Richtlinien und denen zur Arbeitsunfallverhütung, und mit den Zielen, die die Organisation als Einheit verfolgt, soll in proaktiver Weise jegliches Anzeichen einer strafbaren Handlung, die die Stabilität der Geschäftstätigkeit der Gruppe gefährden könnte, identifiziert, verhindert, erfasst und darauf reagiert werden, und ganz besonders solcher Straftatbestände, die eine strafrechtliche Haftung des Unternehmens mit sich bringen könnten, nach den Bestimmungen des Artikels 31 des spanischen Strafgesetzbuches.

Betroffen sind Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der Artikel 31a und 129 des Strafgesetzbuchs fallen können, und zwar im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Verkauf und dem Kundendienst von Funkenerosionsmaschinen.

Um dies zu erreichen, hat ONA technische, organisatorische, personelle sowie Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der gesamten Organisation eingeführt, eingebunden in einen Verpflichtungsrahmen von ONA zur kontinuierlichen Verbesserung der genannten Maßnahmen, und einen entsprechenden Bußgeldkatalog, der bei Nichteinhaltung der Compliance-Richtlinie zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen und Korruption Anwendung findet.

Diese Compliance-Richtlinie zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen und Korruption von ONA ELECTROEROSION, die vom Verwaltungsorgan und der Geschäftsleitung veranlasst, genehmigt und verpflichtend eingeführt wurde, ist im strafrechtlichen Compliance-Handbuch zusammengefasst und umfasst im Einzelnen Folgendes:
Similarly, they must all immediately report any action to the Compliance Committee to prevent or remedy the possible commission of a crime or a potential criminal offence of which they are aware and/or which is being addressed without the apparent involvement of the Compliance Committee.

Furthermore, all members of the Organisation are expected to attend any training sessions relating to criminal compliance that may be required because of their role or position in the Organisation, and they are expected to provide any information and documentation requested by the Compliance Committee immediately.

  • Sorge dafür zu tragen, dass alle Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt so handeln, dass die Integrität und der gute Ruf von ONA ELECTROEROSION bewahrt bleiben, dies anhand der strikten Einhaltung der Gesetze und der Bestimmungen des Strafgesetzbuches, im Rahmen der Regelungen im Compliance-Programm, die jegliche strafbaren Handlungen zu jeder Zeit verbieten.
  • Die Tätigkeiten zu erkennen, bei denen strafbare Handlungen, gemäß den Bestimmungen des Artikels 31bis des Strafgesetzbuches, möglich sind, in ausdrücklicher Form das Begehen von strafbaren Handlungen zu verbieten und die notwendigen Mittel zu deren Verhinderung bereitzustellen.
  • Die Anfälligkeit der Organisation für strafbare Handlungen und Korruption zu minimieren und geeignete Protokolle und Kontrollmechanismen für ein wirksames Risikomanagement festzulegen.
  • Eine ethische Unternehmenskultur zu entwickeln und auf allen Ebenen der Organisation zu verbreiten und dabei einen entsprechenden Rahmen für die Definition, Überprüfung und Nachverfolgung der Ziele in Bezug auf die Verhinderung strafbarer Handlungen bereitzustellen.
  • Alle Mitarbeiter von ONA ELECTROEROSION und andere Stakeholder zu verpflichten, die Bestimmungen des Compliance-Programms des Unternehmens und dieser Compliance-Richtlinie zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen und Korruption einzuhalten, ebenso die Verpflichtung, in gutem Glauben über Kenntnisse zu begründeten und verdächtigen Vorgängen und Verhaltensweisen zu informieren, die eine strafbare Handlung darstellen könnten oder die die Gefahr einer strafbaren Handlung mit sich bringen könnten, ebenso unverzüglich solchen Hinweisen nachzugehen, die sie vom internen Compliance-Gremium (dem gesetzlichen Sicherheitsausschuss) und in Ausübung ihrer Funktionen erhalten sollten.
  • ONA ELECTROEROSION hat entsprechende Kommunikationskanäle eingerichtet und garantiert, dass die Mitteilungen vertraulich behandelt werden und die Anzeigeerstatter keine Repressalien zu befürchten haben. Der Zugang zu den Angaben und Adressen dieser Kanäle sind auf der Webseite der Unternehmen der Gruppe und in anderen Medien, die von der Gruppe genutzt werden, zu finden.
  • Die Einrichtung eines internen Kontrollorgans für die Compliance des Unternehmens, das über eigenständige Initiativ- und Kontrollbefugnisse verfügt und bei der Ausübung seiner Funktionen unabhängig ist.
  • Den Grad der Umsetzung der strafrechtlichen Compliance zu prüfen und zu bewerten und Beschlüsse zu den erlangten Ergebnissen umzusetzen, und dabei schrittweise das Compliance-Programm des Unternehmens zu aktualisieren und zu verbessern und an die Änderungen der externen und internen Faktoren anzupassen, die sich auf die Tätigkeiten der Organisation auswirken können.
  • Die entsprechenden Strafmaßnahmen anzuwenden, die sich aus der Nichteinhaltung von Verpflichtungen und Anforderungen im Compliance-Programm des Unternehmens ergeben oder die den Unternehmenswerten und der Compliance-Richtlinie zur Bekämpfung strafbarer Handlungen und Korruption zuwiderlaufen.

Der Verwaltungsrat setzt alle Stakeholder über diese Compliance-Richtlinie zur Bekämpfung von strafbaren Handlungen und Korruption in Kenntnis und vertraut darauf, dass das gesamte Unternehmen die Tragweite dieses Dokuments versteht und es in die täglichen Aufgaben und den Arbeitsstil übernimmt.